Aufzüge sind heute aufgrund hoher Sicherheitsanforderungen mit einem Sicherheitssystem versehen, das Abweichungen vom Normalbetrieb, wie z. B. zu hohe Geschwindigkeiten oder gar ein Abstürzen der Aufzugkabine, selbst dann verhindert, wenn alle Tragseile reißen sollten.
Zudem sind die Aufzugkabinen in seilaufgehängten Konstruktionen durch mehrere, üblicherweise drei bis zehn, parallel laufende Seile aufgehängt. Die Seile sind derart dimensioniert, dass der Bruch eines oder mehrerer Seile nicht zum Bruch des gesamten Seil-Sets führt. Die Seile sind bis 1999 mit 14facher und seit dem 1. Juli 1999 mit 12facher Sicherheit bei mind. drei Seilen ausgelegt. Bei einem Aufzug mit nur zwei Tragseilen ist gemäß EN 81-1 eine 16-fache Seilsicherheit erforderlich. Dies gilt für Aufzüge bei denen eine Personenbeförderung erlaubt ist, also lediglich Personen und Lastenaufzüge. Bei Güteraufzügen ist die erforderliche Seilsicherheit geringer. Das heißt, dass ein Aufzug ohne weiteres mit nur einem Seil den beladenen Fahrkorb sicher halten könnte.
Eine zu schnelle Fahrt bis hin zum Auf- oder Absturz der Kabine wird über einen Geschwindigkeitsbegrenzer verhindert. Bei Überschreitung eines Grenzwertes wird elektronisch der Antrieb abgeschaltet und mechanisch die Kabine zum Stillstand gebremst. Diese Sicherheitsvorrichtung ist unabhängig von anderen Betriebsteilen des Aufzugs und funktioniert mechanisch, also selbst bei einem Stromausfall.
Die Vorrichtung besteht meistens aus einer Seilschlinge, die zwischen je einer Umlenkrolle am unteren und oberen Schachtende verläuft und einer Fangvorrichtung, die an der Aufzugkabine befestigt ist. Die Fangvorrichtung besteht üblicherweise aus Backen, die die Aufzugführungsschienen umgreifen und im Falle der Auslösung festklemmen. Mit einer Bewegung der Aufzugkabine werden über die Seilschlinge die Umlenkrollen am oberen und unteren Ende des Schachtes in Drehung versetzt. Eine der Umlenkrollen ist mit einer fliehkraftgesteuerten Anordnung versehen, die auslöst, wenn sich die Umlenkrolle zu schnell dreht. Bei Auslösung wird der Aufzugmotor abgeschaltet. Unabhängig davon blockiert sich die Umlenkrolle in ihrer Drehung und stoppt damit den Seillauf. Bewegt sich die Kabine dann noch weiter, zieht das nun unbewegliche Seil die Bremsbacken an der Kabine zusammen bis der Aufzug steht. Das Abbremsen der Kabine durch die Bremsfangvorrichtung darf eine Verzögerung von 1 g (einfache Erdanziehungskraft) nicht überschreiten.
Bei hydraulischen Aufzügen, die direkt angetrieben sind, bei denen also keine Seile nötig sind, wird direkt an dem Anschluss des Zylinders eine Rohrbruchsicherung eingebaut. Diese verhindert mit einem vorgespannten Rückschlagventil, dass sich die Kabine zu schnell nach unten bewegt.
Sicherheitsmaßnahmen:
Fangeinrichtungen
Fangvorrichtungen und Absturzsicherungen werden bei mindestens 10%iger Überschreitung der Betriebsgeschwindigkeit aktiviert.
Fällt der Strom aus, der den Antriebsmotor versorgt, bremsen Trommel- oder Scheibenbremsen an der Treibscheibe den Fahrkorb sanft ab.
Reißen die Tragseile, werden der Fahrkorb und evtl. das Gegengewicht von separaten Fangeinrichtungen angehalten.
Bei Hydraulikaufzügen beugt eine Rohrbruchsicherung dem unbeabsichtigten Abstürzen vor. Sobald, beispielsweise durch ein plötzliches Leck in der Druckleitung, Öl aus dem Zylinder entweicht, schließt ein automatisches Ventil am Zylinderausgang den Ölstrom, und der Fahrkorb kommt sicher zum stehen.
Triebwerksraum
In der Regel sind alle Antriebe, Steuerungen und Teile der Sicherheitseinrichtung im Maschinenraum untergebracht. Er wird als Elektrischer Betriebsraum definiert und ist somit nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich.
Der Maschinenraum ist nicht für andere Zwecke zu verwenden.
Der Maschinenraum liegt bei Treibscheibenantrieb am günstigsten über dem Fahrschacht (1) aber auch andere Positionen sind möglich.
Bei hydraulischen Aufzügen kann er auch getrennt vom Fahrschacht vorhanden sein.
Fahrkorb, -türen
o Automatische Fahrkorbtüren
o Fahrkorb mit Zwischenwand (aufklappbar um Tragen zu transportieren)
o Technische Angaben: Hersteller, Baujahr, Fabriknummer
o Alarmvorrichtung: Flurklingel bis Wechselsprechanlage
o Steuerungsvorrichtung
Fahrschacht
o Entsprechend der Landesbauordnung, 1 Schacht für höchstens 3 Aufzüge, Feuerwehraufzüge haben extra Fahrschacht.
o Fahrschachttüren als Flügeltür, Falttür, Schiebetür wird beim schließen der Fahrkorbtür verriegelt.
o Wird erst beim Stillstand des Fahrkorbes auf Ausstiegshöhe entriegelt
o Müssen von außen notentriegelt werden
Maßnahmen beim Feuerwehreinsatz
o Jeder Aufzug hat einen Aufzugswärter (meist Hausmeister, Haustechniker) der sofort verständigt werden sollte.
o Aufzug im Triebwerksraum stromlos schalten! (Lastschalter, Hauptschalter) Nicht mit ausgeschaltet werden Beleuchtungen und Notrufeinrichtung. Zur Sicherheit Sicherungen für das Triebwerk ausschalten/-drehen.
o Erkundung: Wo steht der Aufzug, Wieviele Personen sind betroffen
Öffnen von Fahrschachttüren
o Fahrschachttüren lassen sich alle von Hand entriegeln.
Bei älteren Anlagen ist dies nicht immer von außen möglich.
o Türen sind mittels Dreikant oder speziellem Werkzeug (im Triebwerksraum) zu öffnen. Öffnungen sind im oberen Bereich der Tür / des Rahmens zu finden.
o Nach der Öffnung evtl. noch Fahrkorb auf passende Höhe fahren.
o ACHTUNG!!! Absturzgefahr wenn Fahrkorb nicht hinter der Tür ist.
o Tür sichern/absperren
Bewegung des Fahrkorbes
Hydraulische Aufzüge: Durch Hinweisschild und besonderen Farbanstrich gekennzeichnete Notablaßvorrichtung, die von Hand betätigt werden kann.
Treibscheibenantrieb:
Bremse am Motor lösen (1 FM), Schwungmasse oder Handrad am Motor drehen (1 FM), auf Richtung achten!
Korb weniger als halb voll: nach oben drehen, sonst nach unten.
Immer nur bis zum nächsten Stockwerk.
Maßnahmen zum Abschluß des Einsatzes
o Aufzug bleibt außer Betrieb!
o Entriegelte Fahrschachttüren absperren!
o Schilder „Außer Betrieb“ anbringen.
o Über Ordnungsamt das Amt für Arbeitssicherheit (Gewerbeaufsichtsamt) verständigen lassen.



