Eine Aufzugsanlage, kurz Aufzug oder Lift genannt, ist eine Anlage, mit der Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können.
Die eigentliche Definition für einen Aufzug ist:
- Förderhöhe mindestens 180 cm
- teilweise geführte Aufzugskabine
- feste Zugangsstellen
- Das Wort Lift bezeichnet auch Anlagen, um Wintersportler schräg aufwärts zu befördern, siehe Skilift, Schlepplift und Sessellift.
- Standseilbahnen werden manchmal auch als Schrägaufzug bezeichnet.
- Seilbahn
- Fahrtreppe
- Paternosteraufzug
- Schrägaufzug
- Schachtförderanlage
Daher ist ein Personentransportkorb an einem Kran kein Aufzug, da er vorangestellte Anforderungen nicht erfüllt.




